Flüssigkeiten, Aerosole und Gele (LAG) müssen sich in Einzelbehältnissen befinden, die ein Fassungsvermögen von je maximal 100 Millilitern nicht überschreiten. Diese Einzelbehälter müssen wiederum in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel untergebracht werden, dessen Fassungsvermögen nicht größer als 1 Liter ist. Der Beutelinhalt sollten bequem in den vollständig geschlossenen Plastikbeutel passen. Einzelbehältnisse und Plastikbeutel gibt es als praktisches Set bereits für ein paar Euro.
Im Detail
Bei Flugreisen sollten im Handgepäck – also das Gepäck, welches der Gast mit an Bord nimmt – alle unbedingt wichtigen Dinge wie Dokumente, Reiseunterlagen, Kreditkarten und Bargeld untergebracht werden. Aber auch notwendige Hygiene- und Kosmetikartikel sowie Medikamente, die während oder kurz nach der Reise benötigt werden, müssen ins Handgepäck.
Zu beachten ist allerdings, dass für das Handgepäck besondere Bestimmungen gelten, nicht nur hinsichtlich der Maße und des Gewichts, sondern auch für den Inhalt. Im Besonderen gilt dies für Flüssigkeiten aller Art.
Grundsätzlich empfehlen Fluggesellschaften ihren Passagieren, Flüssigkeiten nach Möglichkeit im aufzugebenden Gepäck zu verstauen. Selbstverständlich müssen dabei alle gängigen Vorschriften, wie z. B. die für Gefahrgüter, eingehalten werden. Für Fluggäste gilt: Je weniger Handgepäck du auf einen Flug mitnimmst, desto reibungsloser passierst du die Sicherheitskontrollen am Flughafen. Innerhalb der Europäischen Union gelten aus Sicherheitsgründen Einschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck an Bord von Flugzeugen.
Die Vorschriften gelten für die folgenden Stoffe: Flüssigkeiten aller Art, Pasten, Lotionen, Cremes, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen, Aerosole sowie andere Stoffe mit einer Konsistenz, die bei Raumtemperatur flüssig, viskos, gelartig, cremig oder ähnlich ist. Beispiele hierfür sind: Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirups, Parfüm, Rasierschaum, Marmelade, Weichkäse, etc. Im Zweifelsfall ist das Sicherheitspersonal am Flughafen für die Entscheidung verantwortlich, ob ein Gegenstand befördert werden darf oder nicht.
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Folgende Bedingungen gelten für das Befördern von Flüssigkeiten im Handgepäck:
- Die Mengen an Flüssigkeiten, die Passagiere in ihrem Handgepäck mitführen dürfen, sind eingeschränkt. Die einzelnen Flüssigkeitsbehälter dürfen nicht mehr als 100 ml fassen. Ausschlaggebend ist dabei die auf der Verpackung aufgedruckte maximale Kapazität.
- Alle Behälter müssen in einem separaten transparenten und wiederverschließbaren Plastikbeutel mit Reißverschluss aufbewahrt werden.
- Jeder Passagier darf nur eine Tasche mit einem maximalen Volumen von einem Liter im Handgepäck mitführen. Flüssigkeiten, die diese Menge überschreiten, dürfen nicht im Handgepäck mitgeführt werden.
Sonderbestimmungen und Ausnahmen
Keine Regel ohne Ausnahmen! Die o. g. Bestimmungen gelten nicht für die folgenden Artikel:
- Flüssige Medikamente (z. B. Insulin) oder flüssige Spezialnahrung (z. B. Babynahrung oder andere spezielle diätetische Lebensmittel), die während des Fluges benötigt werden. Möglicherweise musst du die Notwendigkeit solcher Gegenstände durch eine schriftliche Bestätigung eines Arztes nachweisen. Ungeachtet der Vorschriften über Flüssigkeiten muss das Mitführen von Medikamenten den möglichen zollrechtlichen Bestimmungen entsprechen.
- Flüssigkeiten aus zollfreien Käufen, die an einem Flughafen oder an Bord eines Flugzeugs gekauft wurden und in versiegelten Sicherheitstaschen aufbewahrt werden. Diese Sicherheitstaschen (STEB) müssen manipulationssicher, ungeöffnet und unbeschädigt sein. Die Artikel sowie der Kaufbeleg müssen in einer entsprechend zertifizierten Sicherheitstasche enthalten sein.
Bei Fragen oder Unklarheiten hilft dir das Flughafenpersonal gerne weiter. An der Sicherheitskontrolle musst du alle Flüssigkeiten aus dem Handgepäck nehmen und separat zur Kontrolle vorlegen. Um Verzögerungen zu vermeiden, solltest du daher alle Flüssigkeiten bereits herausnehmen, bevor dein Handgepäck aufgegeben wird.
Wichtig zu wissen: Die besonderen Einschränkungen bei der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck gelten innerhalb der Europäischen Union. Passagiere sollten sich vor der Reise über die Vorschriften des Ziel- oder Transitlandes informieren, da diese von den hier vorgestellten Infos deutlich abweichen können.
Flüssigkeiten FAQ
Abschließend noch einige häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Flüssigkeiten im Handgepäck.
Was zählt alles zu den Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen (LAG)?
Im Prinzip alle Substanzen, die bei Raumtemperatur flüssig, zählflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz sind.
Was sind Beispiele für Flüssigkeiten?
Parfüms, Rasier-(Schäume), Deodorants, Gels (z. B. Haargel), Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes, Pasten (z. B. Zahnpasta), Öle, Mascara, Getränke, Suppen, Streichkäse/-wurst, Sirupe, etc.
Welche Regeln gelten für Medikamente und Spezialnahrung?
Für flüssige Medikamente (z. B. Insulin) und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung) gelten die o. a. Mengenbeschränkungen nicht, jedoch müssen sie für die Dauer der Reise benötigt werden. Der Bedarf muss ggfs. nachgewiesen werden, z. B. über ein Rezept oder ein Attest.
Und was ist mit Duty-Free-Flüssigkeiten?
Auch auf Duty-Free-Flüssigkeiten (erworben an Flughäfen oder an Bord von Flugzeugen) findet die Flüssigkeitenregel keine Anwendung. Die Flüssigkeiten müssen sich in einem manipulationssicheren, vom Personal versiegelten Sicherheitsbeutel (STEB) befinden. Diese Beutel werden seit dem 31. Januar 2014 per besonderer Detektionstechnik kontrolliert.
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Tipp: Falls du noch Fragen hast, lohnt sich ein Blick auf die FAQ der Bundespolizei, die die wichtigsten Fragen rund um das Thema nochmal etwas ausführlicher beantwortet. Rechtliche Grundlage ist übrigens die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998. (Abschnitt 4.1.3 ff.)
(für die Aktualität der angezeigten Preise wird nicht gehaftet. Bildquelle: Amazon-Partnerprogramm)