Du möchtest wissen, ob du einen bestimmten Gegenstand auf deinem kommenden Flug mit in die Kabine nehmen, sprich im Handgepäck transportieren, darfst oder nicht? Dann bist du hier genau richtig!
Vorab: Es gibt bereits jede Menge informativer Beiträge im Netz, die sich der Frage „was darf ins Handgepäck?“ angenommen haben und diese ausführlich beantworten. Einige meiner Favoriten findet ihr am Ende dieses Beitrags. Teilweise beziehen wir uns auch darauf, wir werden das Rad also hier nicht neu erfinden. Unser Ziel ist es vielmehr, die vielen verfügbaren Informationen aufzubereiten und zu verdichten. Unser Motto: so kurz und übersichtlich wie möglich, so ausführlich wie nötig.
Unter der Tabelle findest du noch weitere Erläuterungen zu den einzelnen Spalten, rechtliche Grundlagen sowie Quellen.
Hinweis: Es wird keine Garantie für die Richtigkeit dieser Angaben übernommen. Sie wurden jedoch nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet. Falls ihr einen Fehler entdeckt, lasst es uns wissen.
(Akku)säge
Hinweise:
Aerosole
Hinweise:
- nicht entzündbar, nicht giftig, ohne Nebengefahr
- für Sportzwecke / Heimgebrauch
- siehe Bestimmungen für Kosmetische Artikel bzgl. Mengenbegrenzungen
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Akkubohrmaschine
Hinweise:
Alarmgesicherter Koffer
Hinweise:
- sofern Technik basierend auf Einsatz von Lithium-Batterien / pyrotechnischen Stoffen
Alkoholische Getränke < 70%
Hinweise:
- in Einzelhandelsverpackungen
- in Behältern von höchstens 5 L
- max. 5 L pro Person
- obige Regeln laut IATA, vgl. Flüssigkeiten
Alkoholische Getränke > 70%
Hinweise:
- keine
Antibaby-Pille
Hinweise:
- Rezept/Attest muss ggfs. vorgezeigt werden können
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Armbrust
Hinweise:
Axt
Hinweise:
Babynahrung
Hinweise:
- darf zusätzlich zu Flüssigkeiten mitgeführt werden
- muss nicht in durchsichtigem Beutel verstaut werden
- so viel wie notwendig für Versorgung während Flug
- Kind muss mitreisen
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Bakterien- und Viruskulturen
Hinweise:
- keine
Baseballschläger
Hinweise:
Beatmungsgerät
Hinweise:
- i.d.R. erlaubt
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Benzin
Hinweise:
- keine
Benzinbetriebenes Gerät
Hinweise:
- sofern sie bereits kleinste Mengen Benzin enthalten (z. B. für Testzwecke)
Billardqueue
Hinweise:
Bleichpulver
Hinweise:
Bogen und Pfeile
Hinweise:
Bohrmaschine
Hinweise:
Bolzenschussgerät
Hinweise:
Brennpaste
Hinweise:
- keine
Bücher & Zeitschriften
Hinweise:
- keine
Campinggas
Hinweise:
- keine
Campingkocher
Hinweise:
- Brennstofftank/-behälter muss leer sein
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Creme
Hinweise:
- max. 100 ml. / Behälter (unabhängig von tatsächlichem Füllstand)
- siehe Bestimmungen für Flüssigkeiten
- davon ausgenommen Duty-free-Flüssigkeiten
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Dartpfeile
Hinweise:
- (E-)Darts werden teilweise akzeptiert
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Deodorant
Hinweise:
- max. 100 ml. / Behälter (unabhängig von tatsächlichem Füllstand)
- siehe Bestimmungen für Flüssigkeiten
- davon ausgenommen Duty-free-Flüssigkeiten
- Verschlusskappe erforderlich falls Sprühdeo
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Drohne
Hinweise:
- siehe Bestimmungen für Lithium-Ionen-Batterien
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Dynamit
Hinweise:
- keine
E-Book-Reader
Hinweise:
- Gerät muss ggfs. ausgeschaltet / im Flugzeugmodus sein
E-Zigarette
Hinweise:
- versehentliche Aktivierung darf nicht möglich sein
- während des gesamten Fluges verstaut
Eispickel
Hinweise:
Eiweißpulver
Hinweise:
- siehe Bestimmungen für Pulver
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Energiesparlampe
Hinweise:
- in Einzelhandelsverpackungen für den persönlichen Gebrauch / Heimgebrauch bestimmt
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Farbe
Hinweise:
- keine
Feuerwerkskörper
Hinweise:
- keine
Feuerzeug (klein)
Hinweise:
- für persönlichen Gebrauch bestimmt
- darf nur verflüsstigtes Gas enthalten
- entweder Streichhölzer ODER kleines Feuerzeug
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Hinweise:
- max. 100 ml. / Behälter
- diese wiederum in durchsichtigem, wieder verschließbaren 1-Liter-Kunststoffbeutel verpackt
- davon ausgenommen Duty-free-Flüssigkeiten
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Hinweise:
- in Sicherheitsbeutel mit rotem Rand
- darf nicht vor Erreichung des Zielflughafens geöffnent werden, Kaufbeleg muss vorhanden sein
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Flüssigsauerstoff-System
Hinweise:
- keine
Fotokamera
Hinweise:
- Bei zu umfangreicher Fotoausrüstung Handgepäck Bestimmungen der Airline beachten (Maße, Gewicht)
Frischkäse
Hinweise:
- max. 100 ml. / Behälter (unabhängig von tatsächlichem Füllstand)
- siehe Bestimmungen für Flüssigkeiten
- davon ausgenommen Duty-free-Flüssigkeiten
- Mengenbeschränkungen des Zolls sind zu beachten
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Fön
Hinweise:
- Funktionsfähigkeit muss ggfs. demonstriert werden können
Gasflasche (medizinisch)
Hinweise:
- gasförmiger Sauerstoff / Luft
- max. 5 kg / Flasche (Brutto)
- ODER: nicht entzündbar, nicht giftig (inkl. Ersatzflaschen in ähnlicher Größe), dann keine Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich
- Kapitän wird über Ladeposition informiert
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Gaskartusche (klein)
Hinweise:
- nicht entzündbares Gas (z. B. Kohlendioxid oder vergleichbar)
- Ein Rettungsmittel pro Passagier
- Bis zu 2 kl. Ersatzkartuschen pro Person
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Gehstock
Hinweise:
- im Gegensatz zu z. B. Wanderstöcken erlaubt, da medizinische Notwendigkeit
Gewürze
Hinweise:
- keine
Glätteisen
Hinweise:
- keine
Haarspray
Hinweise:
- max. 100 ml. / Behälter (unabhängig von tatsächlichem Füllstand)
- siehe Bestimmungen für Flüssigkeiten
- davon ausgenommen Duty-free-Flüssigkeiten
- Verschlusskappe erforderlich
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Hartkäse
Hinweise:
- sollte auf innereuropäischen Flügen kein Problems ein
- bei außereuropäischen Flügen Einfuhrbestimmungen des Ziellandes beachten (gilt auch für Rückflug nach DE)!
Herzschrittmacher
Hinweise:
- keine
Hoverboard
Hinweise:
- enthalten Lithium-Batterien mit > 100 Wh
- kann auch komplett verboten sein (Lufthansa, Austrian, Swiss)
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Kaffee
Hinweise:
- bei Kaffeepulver UND Flug in die USA/Australien: max. 350 ml (siehe Bestimmungen für Pulver)
- Zoll-Freimengen beachten
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Kampfsportgerät
Hinweise:
- wenn spitz oder scharfkantig
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Kekse
Hinweise:
- keine
Kleidung
Hinweise:
- keine
Knüppel
Hinweise:
Kosmetische Artikel
Hinweise:
- max. 100 ml. / Behälter (unabhängig von tatsächlichem Füllstand)
- siehe Bestimmungen für Flüssigkeiten
- davon ausgenommen Duty-free-Flüssigkeiten
- max. 2 kg/L Gesamtmenge (Netto) bzw. 0,5 kg/L pro Artikel (inkl. Aerosole)
- nur nicht entzündbare oder giftige Stoffe erlaubt
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Ladekabel
Hinweise:
- keine
Laptop
Hinweise:
- Akku darf nicht komplett entleert sein
- Funktionsfähigkeit muss ggfs. demonstriert werden können
- Gerät muss ggfs. ausgeschaltet / im Flugzeugmodus sein
Lawinenrettungsrucksack
Hinweise:
- so verpackt, dass unbeabsichtige Auslösung unmöglich
- pyroteschnischer Auslösemechanismus max. 200 mg (Netto)
- Airbags innerhalb Rücksäcke müssen mit Druckentlastungsventilen ausgerüstet sein
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Lebensmittel
Hinweise:
- Unter Einhaltung der Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten sofern LAG-Konsistenz
- Faustregel: was mit Milliliter anstatt Gramm angegeben wird, zählt zu LAG
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Lidschatten
Hinweise:
- max. 100 ml. / Behälter (unabhängig von tatsächlichem Füllstand)
- siehe Bestimmungen für Flüssigkeiten
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Lippenstift
Hinweise:
- max. 100 ml. / Behälter (unabhängig von tatsächlichem Füllstand)
- siehe Bestimmungen für Flüssigkeiten
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Liquids
Hinweise:
- max. 100 ml. / Behälter (unabhängig von tatsächlichem Füllstand)
- siehe Bestimmungen für Flüssigkeiten
- davon ausgenommen Duty-free-Flüssigkeiten
- Mengenbeschränkungen des Zolls sind zu beachten
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Lithium-Ionen-Batterien
Hinweise:
- max. 2 g Lithium-Metall-Gehalt
- max. 100 Wh Nennenergie, < 20 Batterien pro Person (alternativ mit Genehmigung)
- Müssen gegen Kurzschluss gesichert sein
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Lockenstab
Hinweise:
- einer pro Person
- Schutzkappe sicher über Heizelement befestigt
- Verwendung an Bord verboten
- Nachfüllpatronen komplett verboten
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Luftgewehr
Hinweise:
Lötgerät
Hinweise:
Make-up
Hinweise:
- max. 100 ml. / Behälter (unabhängig von tatsächlichem Füllstand)
- siehe Bestimmungen für Flüssigkeiten
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Medikamente
Hinweise:
- Überprüfung durch besondere Kontrolltechnik
- muss glaubhaft nachgewiesen werden können (Rezept, Attest)
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Medizinische Artikel
Hinweise:
- max. 2 kg/L, Nettomenge bzw. 0,5 kg/L pro Artikel*
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Meißel
Hinweise:
- > 6 cm Klinge
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Messer
Hinweise:
- mit einer Klingenlänge über 6 cm
- manche Airliens/Ablfughäfen erlauben überhaupt keine Messer (Bsp. Leatherman in Auckland)
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Milchpuler
Hinweise:
- siehe Bestimmungen für Pulver
- Eigene Erfahrungen mitteilen
MP3-Player
Hinweise:
- Gerät muss ggfs. ausgeschaltet / im Flugzeugmodus sein
Munition
Hinweise:
- sicher verpackt
- nur bestimmte Unterklassen erlaubt
- Brutto max 5 kg / Person
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Nagelfeile
Hinweise:
- gemäß EU-Verordnung erlaubt, ggfs. durch Airline/Flughafen aber nicht
- Bestimmungen des Ziellandes beachten
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Nassrasierer
Hinweise:
- keine
Nunchakus
Hinweise:
Oxidierende Materialien
Hinweise:
- keine
Pfefferspray
Hinweise:
- handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Pflanze
Hinweise:
- innerhalb der EU generell erlaubt
- Erde aus Drittländern darf nicht in ein EU-Land eingeführt werden
- Artenschutzübereinkommen (CITES) muss eingehaltet werden (z. B. Kakteen)
- Handgepäck-Bestimmungen beachten (Maximalgewicht)
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Pinzette
Hinweise:
Powerbank
Hinweise:
- Werden als Lithium-Ionen-Batterien angesehen
- max. 100 Wh (entspricht etwa 20.000 mAh)
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Pulver
Hinweise:
- gilt für Flüge in die USA/Australien
- Sicherheitsregel seitens der jeweiligen Luftsicherheitsbehöre (seit 30.06.2018)
- Pulver > 350 ml nicht gestattet
- Pulver < 350 ml kann u. U. ebenfalls ausgeschlossen sein
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Quecksilber
Hinweise:
- keine
Rasierapparat
Hinweise:
- Funktionsfähigkeit muss ggfs. demonstriert werden können
Rasierklingen (offen)
Hinweise:
Rasierschaum
Hinweise:
- max. 100 ml. / Behälter (unabhängig von tatsächlichem Füllstand)
- siehe Bestimmungen für Flüssigkeiten
- davon ausgenommen Duty-free-Flüssigkeiten
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Regenschirm
Hinweise:
- darf nicht spitz sein oder scharfe Kanten haben
- Handgepäckregeln der jeweiligen Airline beachten (max. Anzahl erlaubter Gepäckstücke)
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Reisepass
Hinweise:
- keine
Rollstuhl (Lithium-Batterie)
Hinweise:
- Lithium-Ionen-Batterie muss entfernt und in Kabine mitgeführt werden
- Kapitän wird über Ladeposition informiert
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Rollstuhl (Nass)batterie
Hinweise:
- Batterie muss auslaufsicher sein oder Sonderbestimmung entsprechend
- Kapitän wird über Ladeposition informiert
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Sauerstofflaschen
Hinweise:
- keine
Schere
Hinweise:
- mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen
- manche Airliens/Ablfughäfen erlauben überhaupt keine Scheren (Bsp. Nagelschere in Bangkok)
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Schlagstock
Hinweise:
Schleuder
Hinweise:
Schlüssel
Hinweise:
- keine
Schraubendreher
Hinweise:
- > 6 cm Klinge
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Selfie-Sticks
Hinweise:
- je nach Material und Größe als Schlagwaffe charakterisierbar
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Smartphone
Hinweise:
- siehe Bestimmungen für Laptop
- Vereinzelte Modelle (z. B. Samsung Galaxy Note 7) aktuell aufgrund erhöhter Explosionsgefahr der Akkus verboten
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Spielkonsole
Hinweise:
- Funktionsfähigkeit muss ggfs. demonstriert werden können
Spielzeugpistole
Hinweise:
Sprengkörper (Imitation)
Hinweise:
- keine
Stickstoff verflüssigt
Hinweise:
- Stickstoff muss vollständig in porösem Material augesaugt sein
- darf nur ungefährliche Güter enthalten
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Streichhölzer (Schachtel)
Hinweise:
- max. eine kleine Schachtel
- für persönlichen Gebrauch bestimmt
- entweder Feuerzeug ODER Streichhölzer
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Stricknadeln
Hinweise:
Taschenmesser
Hinweise:
- gemäß EU-Verordnung erlaubt, ggfs. durch Airline/Flughafen aber nicht
- Bestimmungen des Ziellandes beachten
- zur Orientierung: Leatherman > 6 cm
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Taser
Hinweise:
- bei einzelnen Airlines (z. B. Lufthansa, Swiss, Austrian) gänzlich verboten
- dürfen keine gefährliche Güter (explosive Stoffe, verdichtete Gase, etc.) enthalten
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Teile von Feuerwaffen
Hinweise:
- Gilt u. U. nicht für Zielfernrohre
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Tennisschläger
Hinweise:
- theoretisch als Schlagwaffe einsetzbar
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Teppichmesser
Hinweise:
Thermometer (medizinisch)
Hinweise:
- in Schutzhülle
- Eins pro Person
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Thermometer (Wetter)
Hinweise:
- darf nur von Vertreter einer offiziellen Behörde mitgeführt werden
- Kapitän wird über Ladeposition informiert
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Trockeneis
Hinweise:
- max. 2,5 kg / Person
- entsprechende Kennzeichnung ("dry ice") wenn aufgegeben
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Unterwasserlampe
Hinweise:
Verbrennungsmotor
Hinweise:
- muss Sonderbestimmung A70 entsprechen
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Wanderstöcke
Hinweise:
Wunderkerze
Hinweise:
- keine
Überallzündhölzer
Hinweise:
- keine
Zahnpasta
Hinweise:
- max. 100 ml. / Behälter (unabhängig von tatsächlichem Füllstand)
- siehe Bestimmungen für Flüssigkeiten
- davon ausgenommen Duty-free-Flüssigkeiten
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Zelt
Hinweise:
- Mitnahme als Handgepäck könnte scheitern an: a) Überschreitung Maximalmaße / Anzahl erlaubter Gepäckstücke b) potentiell gefährliche Einzelteile (Heringe, Zeltstange)
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Zielfernrohr
Hinweise:
Zigarretten
Hinweise:
- Mengenbeschränkungen des Zolls beachten
- keine E-Zigaretten
- Eigene Erfahrungen mitteilen
Ätzende Stoffe
Hinweise:
- keine
Unsere Kriterien
Wir haben jeden Gegenstand (erste Spalte) einem der folgenden Kriterien zugeordnet (zweite Spalte):
- Unklar bzw. keine verbindliche Aussage möglich (Aussage aufgrund von Erfahrungswerten, persönlichen Einschätzungen, Interpretation, etc. – hier kommt ihr ins Spiel)
- Gegenstand darf weder ins Handgepäck noch ins Aufgabegepäck
- Gegenstand darf nicht ins Handgepäck, aber ins Aufgabegepäck
- Gegenstand muss am Körper getragen werden
- Gegenstand muss ins Handgepäck
- Gegenstand darf (eingeschränkt) ins Handgepäck
- Gegenstand darf sowohl ins Handgepäck als auch ins Aufgabegepäck
In der dritten und letzten Spalte findest du Erläuterungen, z. B. wenn die Vorschrift nur für eine bestimmte Airline, an einem bestimmten Abflughafen oder für ein bestimmtes Reiseziel gilt. Auf Gegenstände, die eine ausführlichere Betrachtung erfordern, wie z. B. Flüssigkeiten im Handgepäck, gehen wir in gesonderten Beiträgen ein.
Rechtliche Grundlagen, Standards.. und Erfahrungswerte
Ob ein bestimmter Gegenstand ins Handgepäck darf oder nicht (und warum nicht), ist in der EU Verordnung 2015/1998 geregelt. In der Anlage 4-C werden all jene Gegenstände aufgelistet, die (im Handgepäck) nicht erlaubt sind. Grundsätzlich empfehlen wir euch, bei Zweifel einen Blick auf diese Liste zu werfen. Die meisten der dort aufgeführten Gegenstände (von Schusswaffen über Betäubungsgeräte bis hin zu Munition) sollten aber klar sein. Merke: Grundsätzlich verboten sind im Handgepäck sämtliche Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können oder mit denen die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährdet werden kann. Dazu zählen zum Beispiel alle Gegenstände, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind.
EASA, IATA, ICAO
Auch die EASA (European Aviation Safety Agency) und die IATA (International Air Transport Association) haben diverse Standards zum Thema „Gegenstände im Handgepäck“ definiert. In den sog. Safety Information Bulletins (SIB) der EASA werden z. B. aktuelle Empfehlungen veröffentlicht. Darin geht es teilweise auch um Gegenstände, die zwingend ins Handgepäck MÜSSEN. Die IATA wiederum ist bekannt für ihr Regelwerk DGR (Dangerous Goods Regulations). Siehe ergänzend dazu die Bestimmungen für gefährliche Güter (Tabelle 2.3.A) sowie die Gefahrgutregeln (z. B. für den Transport von Flüssigkeiten) der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO).
Airlines
Dann gibt es da noch die einzelnen Airlines mit ihren eigenen Vorschriften. Und, ähnlich wie bei den erlaubten Abmessungen von Handgepäck, handhabt nicht jede Fluggesellschaft das Thema auf die exakt gleiche Weise. Mal werden Gegenstände explizit erwähnt/verboten, mal nicht. Im Gegenteil: jeder Airline steht es frei, die Bestimmungen (z. B. DGR) weiter zu verschärfen und weitere Bedingungen festzulegen. Siehe das Beispiel Lufthansa, die Campingkocher im Gegensatz zur EU-Verordnung oder der IATA-Empfehlungen ganz verbietet.
Passagierkontrolle
Schließlich gibt es noch das Kontrollpersonal am Flughafen, das mit der Sicherheitskontrolle bzw. mit der Kontrolle des Handgepäcks beauftragt ist. Im Zweifel entscheidet sich hier, was im Handgepäck bleiben darf und was raus muss – und damit höchstwahrscheinlich für immer weg ist – oder etwa doch nicht?
Deine Meinung ist gefragt!
Hast du Erfahrungen mit dem Transport eines bestimmten Gegenstandes mit einer bestimmten Airline gemacht? Hast du einen Fehler entdeckt oder vermisst einen Gegenstand in unserer Tabelle? Lass es uns wissen! Du kannst uns dein Anliegen per Kommentar mitteilen oder aber das folgende Feedback-Formular nutzen (das gilt übrigens auch bei Fragen rund um einen bestimmten Gegenstand. Sofern wir in der Lage sind, diese zu beantworten, helfen wir gerne):
Empfohlene Beiträge
Weitere empfehlenswerte Beiträge zum Thema “Was darf ins Handgepäck (und was nicht)?”:
- “Was darf mit ins Handgepäck, was nicht?” (hand-gepaeck.de)
- “Was darf ins Handgepäck?” (handgepaeck-ratgeber.de)
- “Die besten Tipps für das optimale Handgepäck” (koffermarkt.com)
- “Was darf ins Handgepäck? Regeln und Bestimmungen” (travel-dealz.de)
- “Was ist im Handgepäck erlaubt?” (handgepaeck-flugreise.de)
- “Liste: Das darf im FLUGZEUG (NICHT) ins >>Handgepäck!” (handgepaeckguide.de)
- “Großer Überblick: Was darf ins Handgepäck und was nicht?” (travelbook.de)
Falls ihr ebenfalls etwas zu dem Thema geschrieben habt, lasst es uns wissen, wir nehmen eure Seite gerne mit in die obige Liste auf.
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